Die Kosten werden in unserer Praxis auf verschiedene Art geregelt. Näheres erfahren Sie untenstehend bei den einzelnen Therapeuten.
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann Ihre Psychotherapie über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden. Dazu bedarf es eines Antrags an Ihre Krankenkasse. Bringen Sie dementsprechend zum Erstgespräch bitte ihre Versicherungskarte mit.
Die meisten privaten Krankenkassen bezahlen die Psychotherapie nach Antragstellung und Befürwortung durch einen Gutachter. Wenn Sie zusätzlich bei der Beihilfe versichert sind, muss an die Beihilfe ebenfalls ein Antrag gestellt werden. Bei manchen Versicherungsverträgen wird ein vertraglich festgelegtes jährliches Kontingent an Sitzungen ohne Gutachterverfahren genehmigt. Die Berechnung erfolgt nach den Sätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Wenn Sie außerhalb des Versicherungssystem psychotherapeutisch behandelt werden wollen, können wir das vor Beginn der Behandlung vereinbaren. Sie bekommen dann von mir eine Privatrechnung, die Sie nicht bei Ihrer Krankenkasse einreichen und unmittelbar an mich begleichen. Die Berechnung erfolgt nach den Sätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die homöopathische Behandlung wird ausschließlich privat berechnet. Die Berechnung erfolgt nach den Sätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wenn Sie privat versichert sind, können Sie meine Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie wird Ihnen dann erstattet.
Durch meine Ausbildungen verfüge ich seit 1978 über ein sehr breites Spektrum an psychotherapeutischen Methoden.
Ich habe mich bewusst gegen eine Kassenzulassung entschieden, um in der Wahl meiner therapeutischen Methoden frei zu sein.
Wenn Ihre private Krankenversicherung approbierte Psychologen ohne Kassenzulassung (kein Fachkundenachweis) bezahlt, ist eine Abrechnung über die private Krankenkasse je nach Versicherungsvertrag möglich.
Ich rechne dann analog der allgemeinen Gebührenordnung für Ärzte ( GOÄ, Ziffer 860 und 861 ab ).
Die meisten meiner Klientinnen und Klienten sind Selbstzahler.
Oft sind bereits wenige Sitzungen hilfreich, um eine Veränderung und gute Lösungskräfte in Gang zu bringen.
Eine therapeutische Sitzung dauert 50 Minuten, es können aber auch vorab längere Sitzungen individuell vereinbart werden.
Gerne können Sie sich mit mir in Verbindung setzen, um Weiteres zu besprechen.
Für Seminare und Supervision zum Familienstellen gibt es keine Gebührenordnung. Auch diese werden privat berechnet. Bitte entnehmen Sie die Kosten der näheren Beschreibung zum Familienstellen (Link).
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann Ihre Psychotherapie über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden. Dazu bedarf es eines Antrags an Ihre Krankenkasse. Bringen Sie dementsprechend zum Erstgespräch bitte ihre Versicherungskarte mit.
Die meisten privaten Krankenkassen bezahlen die Psychotherapie nach Antragstellung und Befürwortung durch einen Gutachter. Wenn Sie zusätzlich bei der Beihilfe versichert sind, muss an die Beihilfe ebenfalls ein Antrag gestellt werden. Bei manchen Versicherungsverträgen wird ein vertraglich festgelegtes jährliches Kontingent an Sitzungen ohne Gutachterverfahren genehmigt. Die Berechnung erfolgt nach den Sätzen der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Wenn Sie eine psychotherapeutische Behandlung außerhalb des Krankenversicherungssystem wünschen, ist dies nach vorheriger Vereinbarung mit mir möglich. Ich richte mich dann bei der Vergütung an die Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten.